Arbeitsrecht
- Bitte beachten Sie im Falle einer Kündigung die in der Regel kurze Klagefrist. Diese beträgt drei Wochen ab Zustellung der Kündigung.
- Bitte beachten Sie bei Lohnforderungen die häufig kurzen Ausschlußfristen (in Tarifverträgen).
Bedenken Sie, dass Sie vor dem Arbeitsgericht - auch im Falle eines Obsiegens - Ihren Anwalt selbst zahlen müssen.
Hier empfiehlt sich der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten des Rechtsstreites übernimmt, oder eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, welche über eigene Rechtsvertreter verfügt.