Zur Person
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Herr Rechtsanwalt Schönweiß ist seit Ende 1994 als freiberuflicher Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland) in Nürnberg tätig. Einer der ersten Tätigkeitsschwerpunkte war über das Tätigkeitsfeld als Allgemeinanwalt hinaus das Ausländer- und Asylrecht.
Gerade in diesen letztgenannten Rechtsgebieten ist es möglich, sich zu einem aufmerksamen und gewissenhaften Rechtsanwalt in der Praxis zu entwickeln. Denn nirgendwo sonst sind die Fristen so kurz wie im Ausländer- und Asylrecht, hier ist sehr viel mit Eilanträgen zu arbeiten, bei den Rechtsmitteln bedarf es fundierter juristischer Kenntnisse.
Mit dem hier erfahrenen und erlebten Wissen werden die neuen Schwerpunkte, wie z.B. das Pflichtteilsrecht, bearbeitet.
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Das Pflichtteilsrecht als ein Teil des Erbrechts erfordert neben fundierten juristischen Kenntnissen auch Fingerspitzengefühl. Gerade die Situation, ein Trauerfall liegt vor, erfordert pietätvolles und diskretes Auftreten.
Rechtsanwalt Schönweiß verfügt hier über das nötige Feingefühl und bearbeitet diese Angelegenheit mit der gebotenen Sachlichkeit und versucht sie nach Möglichkeit außergerichtlich zu regeln.
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Herr Rechtsanwalt Schönweiß hat während seiner Ausbildung im Referendariat sein Pflichtwahlpraktikum bei der Rechtsstelle des DGB-Nürnberg absolviert. Mit den Arbeitnehmerinteressen ist er daher bestens vertraut.